technik
Rauchmelder
Rauchmelder retten Leben!
Brandrauch ist tödlich und deshalb auch verantwortlich für den Großteil der Opfer bei Bränden. Rauchmelder warnen frühzeitig vor dieser tödlichen Gefahr und ermöglichen es so sich und weitere Personen in Sicherheit zu bringen.
Mittlerweile gilt eine bundesweite Rauchmelderpflicht für private Wohnräume!
Demnach müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren (Rettungsweg) Rauchmelder installiert werden.
Die Wirksamkeit der Rauchmelderpflicht wurde mit der Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ sogar statistisch belegt.
Worauf bei Kauf, Montage und Wartung achten?
Achten Sie beim Kauf von Rauchmeldern auf das Qualitätszeichen „Q“.
„Q“-Rauchmelder sind von unabhängigen, europäischen Prüfinstituten zertifiziert und stehen für:
- Zuverlässige Branderkennung durch hochwertige Messtechnik
- Deutliche Reduzierung von Fehlalarmen
- 10 Jahre Betriebsbereitschaft
- hochwertige, zuverlässige und langlebige Rauchmelder
- In größeren Wohnungen oder mehrstöckigen Einfamilienhäusern sind funkvernetzte Rauchmelder empfehlenswert. Auch zur Absicherungen von Kinderzimmern oder bei älteren Menschen bieten funkvernetzte Melder große Vorteile und erhöhen die Sicherheit.
Bei der Montage und der Wartung sind die Hinweise des Herstellers beachten und die Bestimmungen der DIN 14676 einzuhalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Rauchmelder im Ernstfall zuverlässig und rechtzeitig alarmiert.
TTS-Brandschutz bietet ihnen als „Q“ zertifizierte Fachfirma neben einer ausführlichen Beratung im Vorfeld auch einen entsprechenden Montage- und Wartungsservice.
Weitere Informationen:
Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte
Für Menschen mit beeinträchtigtem Hörvermögen, gibt es die Möglichkeit Rauchwarnmelder an optische oder haptische Alarmgeber zu koppeln, um so im Brandfall gewarnt zu werden.
2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden(Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R), dass Rauchmelder zu den unverzichtbaren Warnsystemen und damit zur Grundausstattung von Wohnräumen gehören. Rauchmelder fallen demnach unter die übernahmefähigen Hilfsmittel nach Paragraf 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Rauchwarnmelder - Austauschpflicht in Bayern und Baden-Württemberg
Auch Rauchmeldern haben ein Ablaufdatum. Nach mehr als 10 Jahren im Einsatz kann in der Regel nicht mehr gewährleistet werden, dass die sensible Messtechnik noch einwandfrei funktioniert und der Rauchmelder zuverlässig im Brandfall alarmiert. Deshalb müssen laut DIN 14676 Rauchmelder nach spätestens 10 Jahre nach der Installation ausgetauscht werden.
In Bayern und Baden-Württemberg gilt seit 2013 die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für die in diesem Zug, wie auch für alle in 2013 installierten Rauchwarnmelder, gilt es deshalb jetzt für Eigentümer und Vermieter zu handeln und die Rauchwarnmelder auszutauschen.
TTS Brandschutz
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