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Brandsschutzbeauftragter
Der Experte im Haus
Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen den Unternehmer, die Unternehmerin oder die Leitung einer Einrichtung in brandschutzrelevanten Themen und sind zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen.
Die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten ergibt sich u.a. aus:
- der Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten)
- dem Brandschutzkonzeptes
- der Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen
- einer Gefährdungsbeurteilung
- versicherungstechnischen Vorgaben
Inhalt und Umfang der Ausbildung und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 beschrieben.
Die Ausbildung umfasst in mindestens 64 Unterrichtseinheiten die Themenbereiche allgemeine Kompetenzen, baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrenden Brandschutz. Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragte hat schriftlich zu erfolgen und dabei auch die Festlegung von Zuständigkeitsbereich, Aufgaben und Rahmenbedingungen.
Externer Brandsschutzbeauftragter
Steht kein interner Brandschutzbeauftragter zur Verfügung oder kann keiner aus dem eigenen Personal ausgebildet werden, können externe Brandschutzbeauftragte beauftragt werden.
TTS-Brandschutz verfügt über qualifizierte Brandschutzbeauftragte die ihren Brandschutzbeauftragten gerne beratend zur Seite stehen oder auch als externer Brandschutzbeauftragter fungieren, um unter anderem diese von der DGUV genannten möglichen Aufgaben zu erfüllen.
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
2. Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und von Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)1
17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
23. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
26. Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
TTS Brandschutz
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